„Seit uns die Individualbegleiterin hilft, kann Tom bei allen Angeboten im Kindergarten teilnehmen. Sie hilft ihm dabei, kein Außenseiter mehr zu sein. Das freut ihn, die Eltern - aber auch uns“.
Erzieherin von Tom, 4 Jahre
Eine Individualbegleitung erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nur mit einer Begleitperson am Gruppenalltag teilnehmen können. Dies können Kinder mit eine seelisch-emotionalen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung / Beeinträchtigung sein. Die Begleitung kann in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Kinderhort oder in einer heilpädagogischen Tagesstätte im Münchener Stadt- und Landkreis stattfinden.
Bei uns arbeiten Frauen und Männer mit unterschiedlichen Qualifikationen, aber überwiegend Hilfskräfte, die all Ihr Herz in Ihre Kinder stecken. Unsere Mitarbeiterinnen sind bei uns fest angestellt und werden von einer Koordinatorin fachlich angelernt und unterstützt. Wir sind der Meinung, dass gute Individualbegleitung nur funktioniert, wenn ein Vertrauensverhältnis die Basis ist. Deshalb wird ihr Kind von einer von uns ausgewählten Person mindestens ein Jahr komplett begleitet – oft sogar länger.
Um eine Begleitung zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt über den Bezirk Oberbayern. Dadurch wird die Schulbegleitung direkt von der Behörde bezahlt und Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) entstehen keine Kosten. Für den Antrag ist ein ärztliches Gutachten und eine schulische Stellungnahme notwendig. Weitere Unterlagen können angefragt werden. Der Antrag muss von Ihnen als Eltern ausgefüllt und direkt an die Behörde geschickt werden. Falls Sie dazu Fragen haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.
Darunter versteht man z.B. ADHA, Asperger Authismus, Schwierigkeiten im Sozialverhalten.
Bei der Finanzierung ist das Alter Ihres Kindes entscheidend:
Im Vorschulalter wird der Antrag beim Bezirk Oberbayern gestellt.
Ab Schuleintritt erfolgt die Beantragung über das entsprechende Sozialbürgerhaus oder das Landratsamt München, wenn Sie im Landkreis München wohnen:
Eine Übersicht finden Sie hier:
Dadurch wird die Individualbegleitung direkt von der Behörde bezahlt und Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) entstehen keine Kosten. Für den Antrag ist ein ärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Einrichtung notwendig. Weitere Unterlagen können angefragt werden. Der Antrag muss von Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) ausgefüllt und direkt an die Behörde geschickt werden. Falls Sie dazu Fragen haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.