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Eine Betreuerin hilft zwei Kindern bei den Hausaufgaben | © Caritas München und Oberbayern

Individualbegleitung

Individualbegleitung des SID München

„Seit uns die Individualbegleiterin hilft, kann Tom bei allen Angeboten im Kindergarten  teilnehmen. Sie hilft ihm dabei, kein Außenseiter mehr zu sein. Das freut ihn, die Eltern - aber auch uns“.

Erzieherin von Tom, 4 Jahre

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Schul- und Individualbegleitung

Eine Individualbegleitung erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nur mit einer Begleitperson am Gruppenalltag teilnehmen können. Dies können Kinder mit eine seelisch-emotionalen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung / Beeinträchtigung sein. Die Begleitung kann in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Kinderhort oder in einer heilpädagogischen Tagesstätte im Münchener Stadt- und Landkreis stattfinden.

Bei uns arbeiten Frauen und Männer mit unterschiedlichen Qualifikationen, aber überwiegend Hilfskräfte, die all Ihr Herz in Ihre Kinder stecken. Unsere Mitarbeiterinnen sind bei uns fest angestellt und werden von einer Koordinatorin fachlich angelernt und unterstützt. Wir sind der Meinung, dass gute Individualbegleitung nur funktioniert, wenn ein Vertrauensverhältnis die Basis ist. Deshalb wird ihr Kind von einer von uns ausgewählten Person mindestens ein Jahr komplett begleitet – oft sogar länger.

  • Wir unterstützen Ihr Kind, sich besser aufs Spiel einzulassen.
  • Wir eröffnen und fördern den Zugang Ihres Kindes zur Gruppe.
  • Wir unterstützen beim Raumwechsel und der zeitlichen Struktur.
  • Wir fördern Ihr Kind bei der Umsetzung von vorgegebenen Regeln und Strukturen.
  • Wir helfen Ihrem Kind beim Aufräumen und im Umgang mit Spielmaterial.
  • Wir wiederholen Erklärungen und Anweisungen des Betreuungspersonals.
  • Wir vermitteln bei Problemen Ihres Kindes im Miteinander mit Gleichaltrigen.
  • Wir sind Brückenbauer im Kontakt zu den Pädagogen & anderen Kindern & Jugendlichen
  • Wir bestärken und motivieren Ihr Kind.
  • Wir ermöglichen Auszeiten, wenn Ihr Kind mal eine Pause braucht um Kraft zu tanken.
  • Wir übernehmen kleine pflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe beim Toilettengang)
  • Wir erarbeiten mit Ihrem Kind positive Verhaltensweisen.
  • Wir beruhigen Ihr Kind bei Wutanfällen und helfen beim Umgang mit Konflikten.
  • Wir helfen bei der Vermeidung der Gefahr sich und andere zu verletzen
  • Wir nehmen die Sorgen und Ängste Ihres Kindes ernst und helfen dabei diese zu überwinden.
  • und vieles mehr!

Um eine Begleitung zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbeeinträchtigung:

Die Finanzierung erfolgt über den Bezirk Oberbayern. Dadurch wird die Schulbegleitung direkt von der Behörde bezahlt und Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) entstehen keine Kosten. Für den Antrag ist ein ärztliches Gutachten und eine schulische Stellungnahme notwendig. Weitere Unterlagen können angefragt werden. Der Antrag muss von Ihnen als Eltern ausgefüllt und direkt an die Behörde geschickt werden. Falls Sie dazu Fragen haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.

Bezirk Oberbayern

Kinder und Jugendliche mit seelisch-emotionaler Beeinträchtigung:

Darunter versteht man z.B. ADHA, Asperger Authismus, Schwierigkeiten im Sozialverhalten.
Bei der Finanzierung ist das Alter Ihres Kindes entscheidend:

Im Vorschulalter wird der Antrag beim Bezirk Oberbayern gestellt.

Bezirk

Ab Schuleintritt erfolgt die Beantragung über das entsprechende Sozialbürgerhaus oder das Landratsamt München, wenn Sie im Landkreis München wohnen:

Eine Übersicht finden Sie hier:

Sozialbürgerhaus-Übersicht

Landratsamt

Dadurch wird die Individualbegleitung direkt von der Behörde bezahlt und Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) entstehen keine Kosten. Für den Antrag ist ein ärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Einrichtung notwendig. Weitere Unterlagen können angefragt werden. Der Antrag muss von Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) ausgefüllt und direkt an die Behörde geschickt werden. Falls Sie dazu Fragen haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.

Anfrage & Terminvereinbarung

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

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