„Es ist wie ein kleines Wunder: Seit Lisa die Begleitung hat, geht sie wieder gerne in die Schule und wir sehen wie sie innerlich gestärkt ist. Auch bei uns zu Hause als Familie wurde es dadurch entspannter“.
Mama von Lisa, 8 Jahre, 3. Klasse
Eine Schulbegleitung erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nur mit einer Begleitperson am Unterricht teilnehmen können. Dies können Kinder mit eine seelisch-emotionalen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung / Beeinträchtigung sein. Die Begleitung kann in jeder Schulform stattfinden. Aktuell betreuen wir Kinder in Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen im Münchener Stadt- und Landkreis.
Bei uns arbeiten Frauen und Männer mit unterschiedlichen Qualifikationen, aber überwiegend Hilfskräfte, die all Ihr Herz in Ihre Kinder stecken. Unsere Mitarbeiterinnen sind bei uns fest angestellt und werden von einer Koordinatorin fachlich angelernt und unterstützt. Wir sind der Meinung, dass gute Schulbegleitung nur funktioniert, wenn ein Vertrauensverhältnis die Basis ist. Deshalb wird ihr Kind von einer von uns ausgewählten Person mindestens ein Schuljahr komplett begleitet – oft sogar länger.
Um eine Begleitung zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt über den Bezirk Oberbayern. Dadurch wird die Schulbegleitung direkt von der Behörde bezahlt und Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) entstehen keine Kosten. Für den Antrag ist ein ärztliches Gutachten und eine schulische Stellungnahme notwendig. Weitere Unterlagen können angefragt werden (z.B. Stundenpläne, Zeugnisse, etc.) Der Antrag muss von Ihnen als Eltern ausgefüllt und direkt an die Behörde geschickt werden. Falls Sie dazu Fragen haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.
https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Kinder-und-Jugendliche/Begleitung-und-Assistenz/
Darunter versteht man z.B. ADHA, Asperger Authismus, Schwierigkeiten im Sozialverhalten. Die Finanzierung erfolgt über das entsprechende Sozialbürgerhaus, bzw. Landratsamt:
Eine Übersicht finden Sie hier:
Dadurch wird die Schulbegleitung direkt von der Behörde bezahlt und Ihnen als Eltern (Sorgeberechtigten) entstehen keine Kosten. Für den Antrag ist ein ärztliches Gutachten und eine schulische Stellungnahme notwendig. Weitere Unterlagen können angefragt werden (z.B. Stundenpläne, Zeugnisse, etc.) Der Antrag muss von Ihnen als Eltern ausgefüllt und direkt an die Behörde geschickt werden. Falls Sie dazu Fragen haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne auch bei uns melden.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.